Die Sommerausstellungen des Nürnberger Photoklubs im Gemeinschaftshaus Langwasser haben mittlerweile Tradition. In diesem Jahr war sie etwas Besonderes. Unter dem Titel „Fotografische Brücken zwischen Deutschland und der Ukraine“ zeigten vom 6. Juli bis 9. August nicht nur die Mitglieder unseres Vereins, sondern auch 21 Berufsfotografen des Nationalen Verbands der Fotografen der Ukraine ihre Fotografien in einer gemeinsamen Ausstellung beeindruckende Exponate. Entsprechend groß war das Interesse. Allein zur Vernissage kamen so viele Fotobegeisterte wie noch nie. Die Resonanz war durchwegs positiv.
Sechs Tage lang konnten wir uns über diesen Erfolg freuen, bis zwei Besucherinnen massive Beschwerden bei der Leitung des Gemeinschaftshauses über drei Aktfotografien vorbrachten. Das Management machte sich diese Beschwerden zu eigen und hängte die anstößigen „Nacktbilder“ sofort ab, ohne den Veranstalter darüber in Kenntnis zu setzen. Getroffen hat es die Arbeiten des ukrainischen Fotokünstlers Arsenii Hlynskyi, ein Fotograf, der seit 30 Jahren im Bereich Portrait-, Akt-, Mode- und Reisefotografie aktiv ist und an vielen internationalen Ausstellungen teilgenommen hat. Es waren die einzigen Aufnahmen dieses Genres unter 151 Fotografien der Ausstellung. Wer sich über die Obszönität der Fotos ein eigenes Bild machen will, kann sich diese auf unserem Instagram-Kanal @nürnbergerphotoklub ansehen:
Arsenii Hlynskyi A,
Arsenii Hlynskyi B,
Arsenii Hlynskyi C.
Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen rechtswidrig.
Die Ausstellung „Fotografische Brücken“ ist eine Veranstaltung des Nürnberger Photoklubs, nicht des Gemeinschaftshauses. Rechtliche Grundlage ist ein Mietvertrag, der auch das Hausrecht einräumt, und uns – nicht dem Gemeinschaftshaus – zur Auflage macht, die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu gefährden und bestimmte ethische Normen, etwa die Menschenwürde, einzuhalten bzw. zu gewährleisten. Von solchen Gefährdungen sind wir ganz weit entfernt. Diese Klauseln zeigen: Es ist dem Vermieter ein besonderes Anliegen, die Verantwortung für die Ausstellung auf den Veranstalter zu übertragen. Er verpflichtet ihn sogar, aktiv auf Vertragskonformität hinzuwirken.
Der erste Fehler war, dass die Anstoß nehmenden Frauen sich nicht an uns, sondern an die Hausleitung wandten. Das wäre nicht weiter schlimm, denn die Hausleitung hätte die Beschwerden leicht an uns weiterleiten können. Hat sie aber nicht, um die Anonymität der Frauen zu schützen. Das ist der zweite Fehler. Wer sich auf solche Wege einlässt, nimmt uns als Veranstalter jede Möglichkeit der Auseinandersetzung mit den Vorwürfen und angemessener Reaktion. Der dritte und schwerwiegendste Fehler ist die Intervention in unsere Ausstellung. Ohne vorherige Ankündigung oder Nachfrage wurden Bilder abgehängt. Dies ist vertragswidrig und tangiert die Kunstfreiheit.
Die Zensur unserer Ausstellung hat Folgen. Der Vorwurf, dass wir bei Auswahl und Konzeption der Ausstellung nachlässig und gedankenlos vorgegangen wären, haftet uns an. Wir mussten lernen, dass im Gemeinschaftshaus Kunstwerke auf Grund der persönlichen Meinung von zwei Personen abgehängt werden. Wir haben nichts in der Hand, was uns bei künftigen Ausstellungen vor solchen Interventionen schützen könnte. Ferner stehen wir vor dem Problem, unseren ukrainischen Freunden zu erklären, wie es in Deutschland um die Kunstfreiheit bestellt ist. Was uns aber wirklich traurig stimmt und am meisten beschäftigt: das Vertrauen in das Gemeinschaftshaus – bislang ein Kennzeichen unserer Kooperation –
ist beschädigt.
Der Vorstand hat in dieser Angelegenheit zweimal Gespräche mit der Hausverwaltung geführt. Wir haben bemerkt und erkennen an, dass sich die Leitung des Gemeinschaftshauses um eine freundliche und wertschätzende Gesprächsatmosphäre bemüht hat. Das allerdings ändert nichts an der Tatsache, dass sie in der Sache selbst beinhart geblieben ist.
Dr. Peter Behringer
1. Vorstand